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Arm und Hand einer Person, die etwas an ein Whiteboard schreibt Darunter mehrere Bücher, das vorderste trägt den Titel Steuererlasse.

»Bei internationalen Steuerangelegenheiten kennt das Finanzamt keine Grenzen. Oder doch?«

Einkommenssteuer im Ausland.

Eine internationale Besteuerung des Einkommens bringt oft besondere Herausforderungen für einen Steuerpflichtigen mit sich. Ziel muss es sein, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und zusätzlich die Steuerberatung optimal zu gestalten. Der hohe Verwaltungsaufwand durch Erklärungspflichten in mehreren Ländern sollte möglichst minimiert werden. Eine internationale Einkommenssteuer für Unternehmen gibt es in diesem Sinne nicht, ist aber immer wieder in Planung und soll besonders große und international agierende Konzerne betreffen.

Individuallösungen für internationale Steuerangelegenheiten.

Derzeit regeln in Deutschland etwa 70  Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, dass Privatpersonen und Unternehmen im Falle einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit nicht mehrfach besteuert werden. Ob, wo und wie Sie mögliche Steuerlasten idealerweise abführen, regeln Sie am besten mit einem fachkundigen Partner an Ihrer Seite: Das Team Löhr kennt die entsprechenden Kniffe und Wege, um die für Sie bzw. Ihr Unternehmen beste ökonomische Lösung zu finden und durchzusetzen – zum Beispiel durch Freistellungs- und Anrechnungsmaßnahmen oder die Harmonisierung von Steuererklärungen.

Internationale Steueroptimierung mit maßgeschneiderter Beratung.

Um sicherzustellen, dass all Ihre Einkünfte und Abzüge nach den länderspezifischen Steuervorschriften angegeben sind, übernehmen wir auch die entsprechende Kommunikation mit den zuständigen Steuerbehörden. Wir unterstützen Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Grenzgänger, befristet Angestellte in einem anderen Land, „Expats“ oder Freelancer, die temporär im Ausland arbeiten, ebenso qualifiziert wie Unternehmen mit internationaler Ausrichtung bzw. weiteren Standorten oder Tochtergesellschaften im Ausland. Der Großteil des Löhr-Teams verfügt über umfassende Erfahrung in großen, internationalen Beratungskanzleien. Diese Expertise kombinieren wir mit einer persönlichen und maßgeschneiderten Betreuung all Ihrer steuerrechtlichen Anliegen. Darüber hinaus haben wir mit Kollegen in den USA und UK sowie einem erprobten Netzwerk in weiteren Ländern die Möglichkeit, grenzüberschreitend besonders effektiv und effizient zu arbeiten.

Mehrere Nachschlagewerke zu Steuerthemen stehen in einem Regal. Nahaufnahme der Buchrücken.

Jonas Hennen. IHR Experte bei LÖHR.

Portrait von Steuerberater Jonas Hennen im Querformat, im Hintergrund der Flur der Kanzlei

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ANSCHRIFT

Löhr Partnerschaftsgesellschaft
mbB Steuerberater
Rechtsanwalt
Bonner Str. 178
50968 Köln

BÜRO KERNZEITEN

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08:30 Uhr – 16:30 Uhr

Freitag:
08:30 – 14:30

Die genannten Kernzeiten stellen die Erreichbarkeit der Zentrale dar. Darüber hinaus sind wir natürlich weiterhin im Büro individuell erreichbar.

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