zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei Löhr am Schreibtisch, Aufnahme von schräg hinten

»So erhält Ihr Unternehmen die Forschungszulage.«

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Die Forschungszulage ist eine seit 2020 bestehende steuerliche Förderung, die Unternehmen für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten können. Sie soll dazu beitragen, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken sowie zukunftsorientiertes Wachstum anzukurbeln. Die Förderung steht sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmen und Investoren offen und kann sich besonders für die Forschungsaktivitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen lohnen. Zu den förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (R&D-Vorhaben) gehören laut Gesetzgeber Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Löhr – ein starker Partner für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Bei der Finanzierung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte begleiten wir Sie mit einer umfassenden Sicht auf Ihr Unternehmen und einem fokussierten Blick auf Ihre R&D-Maßnahmen. Wir identifizieren förderfähige R&D-Kosten und helfen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten besser zu verstehen und einzuschätzen. Damit Sie den Antragsprozess erfolgreich zu meistern, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung aller Voraussetzungen bzw. behördlichen Anforderungen und stellen letztendlich auch den Antrag mit allen notwendigen Dokumenten.

Steuerliche Förderung für notwendigen Fortschritt.

Ohne Forschung und Entwicklung können viele Unternehmen nicht wachsen. Und ohne Wachstum und daraus resultierende neue Investitionsmittel stockt der Fortschritt. Darum ist es nur gut und richtig, dass Deutschland mit vielen anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Kanada oder den USA gleichzieht und eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte eingeführt hat. Die Beantragung der Forschungszulage kann ein komplexer Prozess sein. Aber bei Löhr haben wir uns auf komplexe Sachverhalte spezialisiert und stehen Ihnen in jeder Phase des Antragsprozesses persönlich zur Seite.

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ANSCHRIFT

Löhr Partnerschaftsgesellschaft
mbB Steuerberater
Rechtsanwalt
Bonner Str. 178
50968 Köln

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Freitag:
08:30 – 14:30

Die genannten Kernzeiten stellen die Erreichbarkeit der Zentrale dar. Darüber hinaus sind wir natürlich weiterhin im Büro individuell erreichbar.

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